AGB

1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Angebot und Vertragsschluss
4. Zahlungsbedingungen

5. Lieferung
6. Liefertermine, höhere Gewalt
7. Gewährleistung
8. Stornierung, Kündigung des Auftrags, Schadenersatz
9. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

 

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen / Leistungen der Firma Baustoff-Euro-Trade GmbH. Sie sind im beiderseitigem Einverständnis Bestandteil der abgeschlossenen Verträge. Sie gelten gegenüber jedermann, soweit Einzelregelungen nicht ausdrücklich auf deren Anwendung gegenüber dem Kunden als Unternehmern / Kaufleuten Einzelregelungen sind; die Anwendbarkeit dieser Einzelregelung setzt voraus, dass der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Unternehmers / Kaufmannes (Kunde) gehört.

 

 

2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit der:
E.Augustin GmbH
Hochstraß 446
2533 Klausen-Leopoldsorf

3. Angebot und Vertragsschluss
Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, welches der Unternehmer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung annehmen kann. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Unternehmer dem Kunden innerhalb der Frist eine schriftliche Auftragsbestätigung zugesandt hat.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

4. Zahlungsbedingungen

 Der Kunde kann den Kaufpreis grundsätzlich per Vorkasse (Banküberweisung).

5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.
Die Liefer- und Entladebedingungen werden jeweils individuell vereinbart.
Die E.Augustin GmbH, übernimmt keine Haftung bei Diebstahl und Beschädigung nach Lieferung.
Sollte eine Anlieferung aus Gründen, die im Verhalten des Kunden liegen, nicht möglich sein, so trägt der Kunde die durch eine erneute Anlieferung entstehenden Mehrkosten.

Ist der Kunde Unternehmer, so gilt folgendes:
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur auf den Käufer über (§447 BGB). Die Entladung obliegt dem Empfänger bzw. Käufer (§§ 412, 421HGB), soweit keine Entladung mittels Kran am Fahrzeug oder mitgebrachtem Gabelstapler vereinbart wurde.
Obliegt die Entladung dem Käufer, so erfolgt die Entladung auf seine Gefahr.
Erfolgt die Entladung mittels Kran am Fahrzeug oder mitgebrachtem Gabelstapler, so hat der Käufer den Spediteur deutlich darauf hingewiesen, welche Flächen nicht befahren oder belastet werden dürfen. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden.

6. Liefertermine, höhere Gewalt
Ist eine Lieferzeit oder ein Liefertermin vereinbart, so setzt deren Einhaltung voraus, dass die E.Augustin GmbH oder deren Lieferanten nicht durch höhere Gewalt (unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, sofern diese bei einem Dritten stattfinden, Atom-/ Reaktorunfälle oder im industriellen Sinne Maschinenschäden/Produktionsstörungen) an der Lieferung gehindert werden. Der Liefertermin verlängert sich automatisch um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von der E.Augustin GmbH oder deren Lieferanten nicht zu vertretende Umstände gleich, welche der E.Augustin GmbH oder deren Lieferenten die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen.

Die gesetzlichen Rücktrittsrechte und Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.

7. Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt bei Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten gelieferte Waren offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, wird der Kunde gebeten, solche Fehler möglichst umgehend gegenüber dem Unternehmer zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für die gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist er verpflichtet die Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und diese dem Verkäufer mitzuteilen, anderenfalls gilt die gelieferte Ware als genehmigt (§ 377 HGB).

Ist der Kunde Unternehmer, dann verjähren seine Ansprüche wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Dagegen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt.

8. Stornierung, Kündigung eines Auftrags, Schadenersatz
Die von E.Augustin GmbH vertriebenen Produkte sind Sonderanfertigungen, die auf die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind und auf dieser Grundlage produziert werden. Nimmt der Kunde die gekaufte Sache nicht ab und verlangt der Unternehmer Schadenersatz, so beträgt dieser pauschal 40% des vereinbarten Kaufpreises. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit, nachzuweisen, dass dem Unternehmer kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

9. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
(2) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 
(3) Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

10. Widerrufsbelehrung

Die Ware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Firma

E.Augustin GmbH. Gewährleistungsansprüche und Garantieleistungen können erst nach vollständiger Bezahlung beansprucht werden und nur schriftlich mitgeteilt.

Mahnung: pro Mahnung Brief werden 25,00€ Bearbeitungsgebühren verrechnet.

Zinsen : 12% per anno.

Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.

 

 

 

Eine Stornierung des Vertrages oder eines Vertragsteiles nach Auftragsbestätigung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Erfolgt dennoch eine Stornierung des Vertrages oder eines Vertragsteiles auf Grund einer Zustimmung von E.Augustin GmbH vor Produktionsbeginn, ist der Käufer verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 40 % des für die stornierte Ware vereinbarten Preises zu bezahlen. Je nach Fortschritt des Auftrages bestehen gewisse Änderungsmöglichkeiten der Bestellung. Diese sind kostenpflichtig. Bereits bestätigte Liefertermine können bei Änderungen jedoch nicht aufrecht erhalten werden und gelten als aufgehoben. Für die freie Zufahrt zur Baustelle sowie für eine angemessene Abstellfläche für die gelieferte Ware ist vom Käufer zu sorgen.

 

 

Weiteres ist vom Käufer zu sorgen, dass eine zur Leistungsannahme befugte Person am Zustellort anwesend ist . Strom und Wasser Leitung muss zur Verfügung auf der Baustelle beigestellt werden.

Zusätzliche Arbeiten, die bei der Angebotserstellung bzw. bei der Naturmaßabnahme nicht ersichtlich sind, müssen extra beauftragt werden. Reparaturen, die ohne

 

 

 

Einverständnis von E.Augustin GmbH durch den Käufer selbst oder durch einen

Dritten vorgenommen werden, können E.Augustin GmbH nicht angelastet werden, und somit erlischt der Anspruch auf Gewährleistung für gelieferte Produkte.

Bei berechtigten Beanstandungen hat E.Augustin GmbH das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware. Durch die Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Der Käufer ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Maße und Details z.B. Anschlagart, Aufgehrichtung selbst verantwortlich, ebenso für die technisch einwandfreie Lösung der von ihm vorgelegten Pläne und Zeichnungen.

 

 

Schutzfolien werden sofort nach dem Einschäumen der Elemente entfernt. Bei Zwischenlagerungen ist die Folie spätestens nach vier Wochen zu entfernen. Zwischen Heizkörper und lsolierglas muss ein Mindestabstand von 30 cm in der Höhe eingehalten werden, um schädliche Belastungen an der Verglasungseinheit zu vermeiden. Gleichzeitig sollte der Heizkörper dem Breitenmaß der Isolierglas-Einheit entsprechen, um eine gleichmäßige Erwärmung der Scheibe zu gewährleisten. Bei Unterschreitung des oben angeführten Heizkörperabstandes muss aus Sicherheitsgründen ein Strahlenschutz dazwischengeschaltet sein, ansonsten kann keine Garantie erteilt werden.

Weiteres ist Vereinbart, dass alle Öffnungen in welche Fensterelemente eingesetzt werden lt. Plan werden erweitert horizontal um 2,5 cm , vertikal um 5,5 cm.

Alle Auslässe von Türelementen, egal ob Eingangs oder Terrassen bzw. Lagertüren werden abweichend von den Maßen im Bauplan und erweitert um jeweils 2,5 cm horizontal sowie vertikal. Der Käufer muss berücksichtigen bei Türelementen mit niederer Leiste das Bodenniveau inkl. entsprechende Bodenbeläge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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